Änderungen zwischen den Fassungen
§ 2neu
§ 2.
Der Betrag ist wie folgt zu verwenden:
1. 2 000 000 Euro gebühren im Jahr 2011 den Gemeinden im Abstimmungsgebiet gemäß Anlage 1 im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl gemäß dem Ergebnis der Volkszählung 2001.
2. Der restliche Betrag ist gemäß Anlage 2 zu verwenden.