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Fassungsvergleich zu VSVV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verschmelzungsvertrags- und Spaltungsplan-Veröffentlichungsverordnung (VSVV) 1
§ 1neu
in Kraft ab 12.08.2011 · idF BGBl. II Nr. 256/2011 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Veröffentlichung von Verschmelzungsverträgen (deren Entwürfen) und Spaltungsplänen in der Ediktsdatei hat durch einen Rechtsanwalt oder Notar über die auf der Internetseite www.edikte.justiz.gv.at im Bereich „Kundmachungen der Justiz“ bekannt gegebenen Zugangspunkte zu erfolgen.