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Fassungsvergleich zu B-VOPST××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verordnung optische Strahlung Bund (B-VOPST) 1
§ 3neu
in Kraft ab 02.09.2011 · idF BGBl. II Nr. 291/2011 § 3↗RIS↗
Verbot von Ausnahmen
§ 3.
Gemäß § 87 Abs. 1 B-BSG wird festgestellt, dass die zuständige Leiterin oder der zuständige Leiter der Zentralstelle von den Bestimmungen dieser Verordnung keine Ausnahme zulassen darf.