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Fassungsvergleich zu Klassen-Verordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Klassen-Verordnung 1
§ 1neu
in Kraft ab 14.09.2011 · idF BGBl. II Nr. 307/2011 § 1↗RIS↗
Begriffsbestimmungen
§ 1.
Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
1. „Klassen-Richtlinie“: Richtlinie 2009/15/EG über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden, ABl. Nr. L 131 vom 28. Mai 2009, S. 47;
2. „EU-Klassen-Verordnung“: Verordnung (EG) Nr. 391/2009 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen, ABl. Nr. L 131 vom 28. Mai 2009, S. 11;
3. „anerkannte Organisation“: Eine gemäß der EU-Klassen-Verordnung anerkannte Organisation, die Schiffsüberprüfungen und -besichtigungen nach den in § 3 Abs. 1 genannten internationalen Übereinkommen vornimmt;
4. „Klassen-Zeugnis“: Ein von einer anerkannten Organisation ausgestelltes Dokument, das die Eignung eines Seeschiffes für einen bestimmten Zweck oder Dienst gemäß dem von der anerkannten Organisation festgelegten und veröffentlichten Vorschriftenwerk feststellt.