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Fassungsvergleich zu Section Control-Messstreckenverordnung Plabutschtunnel××

Änderungen zwischen den Fassungen

Section Control-Messstreckenverordnung Plabutschtunnel 1
§ 1neu
in Kraft ab 04.10.2011 · idF BGBl. II Nr. 321/2011 § 1↗RIS↗
§ 1.
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen km 174,60 und km 184,89 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt.