Änderungen zwischen den Fassungen
§ 31neu
Wert einer fremden Währung
§ 31.
Wird ein Wert in fremder Währung geführt, so ist dieser zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (Referenzkurs der EZB) mit Ablauf des 31. Dezember 2012 in Euro umzurechnen.