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Fassungsvergleich zu ÖSVO 2012××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ökostromverordnung 2012 ( ÖSVO 2012) 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.2012 · idF BGBl. II Nr. 471/2011 § 3↗RIS↗
Geltungsdauer der Preise
§ 3.
Die in dieser Verordnung enthaltenen Preise gelten gemäß § 11 Abs. 2a ÖSG
1. für Anlagen gemäß §§ 5 bis 7 und 11 für einen Zeitraum von 13 Jahren und
2. für Anlagen gemäß §§ 8 bis 10 für einen Zeitraum von 15 Jahren
ab Inbetriebnahme der Anlage.