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Fassungsvergleich zu Weingesetz-Formularverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Weingesetz-Formularverordnung 1
§ 7neu
in Kraft ab 13.01.2012 · idF BGBl. II Nr. 13/2012 § 7↗RIS↗
Absichtsmeldung, Mostwäger-Bestätigung
§ 7.
Für die Meldung der Ernte von Lesegut zur Herstellung von Prädikatswein (Absichtsmeldung gemäß § 12 Abs. 3 Weingesetz 2009) ist vom Weinbautreibenden das vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft herausgegebene Formblatt für die Absichtsmeldung zu verwenden. Für die Bestätigung über das Ergebnis der Lesegutkontrolle von Prädikatswein (Mostwäger-Bestätigung gemäß § 12 Abs. 6 Weingesetz 2009) ist das vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft herausgegebene Formblatt für die Mostwägerbestätigung zu verwenden.