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Fassungsvergleich zu Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011 1
§ 7neu
in Kraft ab 01.03.2012 · idF BGBl. I Nr. 8/2012 § 7↗RIS↗
§ 7.
Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.