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Fassungsvergleich zu BVV 2013××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bundesvermögensverwaltungsverordnung (BVV 2013) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2013 · idF BGBl. II Nr. 51/2012 § 1↗RIS↗
1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand
§ 1.
(1) Die Verordnung regelt die Verwaltung von Bundesvermögen. Sie enthält
1. allgemeine Bestimmungen im 1. Hauptstück,
2. nähere Bestimmungen
a) zur Verwaltung von beweglichem Bundesvermögen im 2. Hauptstück,
b) zur Verwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen im 3. Hauptstück,
c) zur Verwaltung von immateriellen Anlagenwerten im 4. Hauptstück,
d) zur Verwaltung von Bibliotheken im 5. Hauptstück und
e) zu Kulturgütern und Abschreibung im 6. Hauptstück sowie
3. Bestimmungen zum In- und Außerkrafttreten im 7. Hauptstück
(2) Ausgenommen vom Gegenstand dieser Verordnung sind liquide Mittel, Finanzvermögen, Finanzanlagen, Forderungen sowie Beteiligungen.