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Fassungsvergleich zu Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen 1
§ 1neu
in Kraft ab 25.04.2012 · idF BGBl. I Nr. 35/2012 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die Bundesministerin für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:
Verkauf von 40 Stück Kampfpanzern des Waffensystems Leopard 2A4 samt Zubehör um mindestens 14 862 500 €.