Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
§ 1.
Die in § 7 Abs. 2 des BHG 2013 genannten Aufgaben werden der Amtsleiterin oder dem Amtsleiter des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen übertragen; dieses wird zur haushaltsführenden Stelle im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 2 BHG 2013 bestimmt.