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Fassungsvergleich zu Section Control-Messstreckenverordnung Ybbs××

Änderungen zwischen den Fassungen

Section Control-Messstreckenverordnung Ybbs 1
§ 1neu
in Kraft ab 26.05.2012 · idF BGBl. II Nr. 168/2012 § 1↗RIS↗
§ 1.
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen km 101,85 und km 107,62 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 1 West Autobahn festgelegt.