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Fassungsvergleich zu SKP-V 2012××

Änderungen zwischen den Fassungen

Spezielle Kommunikationsparameter-Verordnung 2012 (SKP-V 2012) 1
§ 1neu
in Kraft ab 30.06.2012 · idF BGBl. II Nr. 225/2012 § 1↗RIS↗
Abschnitt 1
Allgemeines
Zweck
§ 1.
Ziel dieser Verordnung ist die effiziente Strukturierung und Verwaltung spezieller Kommunikationsparameter, um den Anforderungen von Nutzern und Bereitstellern in objektiver, transparenter und nichtdiskriminierender Weise zu entsprechen.