Änderungen zwischen den Fassungen
§ 18neu
Nutzung
§ 18.
(1) Ein zugeteilter T-MNC darf ausschließlich für das in der Zuteilung angegebene mobile Tetra Kommunikationsnetz genutzt werden.
(2) Der Zuteilungsinhaber hat den zugeteilten T-MNC innerhalb von 12 Monaten nach der Zuteilung in seinem mobilen Tetra Kommunikationsnetz zu nutzen.
(3) Die Nutzung eines zugeteilten T-MNC darf nicht länger als drei Monate unterbrochen sein.