Änderungen zwischen den Fassungen
§ 19neu
Identifizierungscode für eine internationale geschlossene Benutzergruppe
(International Closed User Group Number – ICN)
Verwendungszweck
§ 19.
(1) ICN dienen der Adressierung von internationalen geschlossenen Benutzergruppen in öffentlichen Kommunikationsnetzen.
(2) Die grundsätzliche Struktur der Identifizierungscodes für internationale geschlossene Benutzergruppen richtet sich nach der ITU-T-Empfehlung X.180 (11/88).