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Fassungsvergleich zu Parameterverordnung - Finanzausgleich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Parameterverordnung - Finanzausgleich 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2013 · idF BGBl. II Nr. 328/2012 § 1↗RIS↗
§ 1.
Der Auszahlungsrahmen der variablen Auszahlungen im Bereich des Finanzausgleichs (§ 1 Z 3 der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind, BGBl. II Nr. 325/2012) ändert sich in dem Ausmaß, in dem die Verpflichtungen zu Auszahlungen durch die Entwicklung des Abgabenaufkommens geändert werden.