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Fassungsvergleich zu Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds 1
§ 1neu
in Kraft ab 15.11.2012 · idF BGBl. I Nr. 93/2012 § 1↗RIS↗
§ 1.
(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IWF) wird von 2113,9 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) auf 3932,0 Millionen SZR erhöht.
(2) Der zusätzliche Quotenanteil am IWF ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.