Änderungen zwischen den Fassungen
§ 4neu
Gleichmäßige Ertragszuteilung für Anwartschaftsberechtigte
§ 4.
Das Ausmaß der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung hat die in der Vergangenheit erfolgten Ergebniszuteilungen zu berücksichtigen.