Änderungen zwischen den Fassungen
§ 5neu
Höhe von Rechnungszins und rechnungsmäßigem Überschuss
§ 5.
Das Ausmaß der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung hat die positive Korrelation mit der Höhe des Rechnungszinses und des rechnungsmäßigen Überschusses zu berücksichtigen.