Änderungen zwischen den Fassungen
§ 6neu
Besonderheiten der Sicherheits-VRG
§ 6.
Bei einer Sicherheits-VRG gemäß § 12a PKG ist bei der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung und bei der Ermittlung des Ausmaßes die Volatilität des versicherungstechnischen Ergebnisses besonders zu berücksichtigen.