Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
Begriffsbestimmungen
§ 1.
Das Budgetcontrolling umfasst jene Maßnahmen, die die Steuerung der Mittelverwendung unterstützen. Es enthält:
1. das Controlling der Finanzierungsrechnung,
2. das Controlling der Ergebnisrechnung und
3. die Darstellung der Vermögensrechnung.