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Fassungsvergleich zu Controllingverordnung 2013××

Änderungen zwischen den Fassungen

Controllingverordnung 2013 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2013 · idF BGBl. II Nr. 500/2012 § 1↗RIS↗
Begriffsbestimmungen
§ 1.
Das Budgetcontrolling umfasst jene Maßnahmen, die die Steuerung der Mittelverwendung unterstützen. Es enthält:
1. das Controlling der Finanzierungsrechnung,
2. das Controlling der Ergebnisrechnung und
3. die Darstellung der Vermögensrechnung.