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Fassungsvergleich zu Rücklagen-Richtlinien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rücklagen-Richtlinien 1
§ 1neu
in Kraft ab 28.12.2012 · idF BGBl. II Nr. 510/2012 § 1↗RIS↗
Gegenstand und Anwendungsbereich
§ 1.
Gegenstand dieser Richtlinien gemäß § 56 Abs. 4 BHG 2013 ist der Inhalt des Antrages sowie das Verfahren bei der Entnahme und Auflösung von Rücklagen gemäß den §§ 55 f BHG 2013. Diese Richtlinien gelten für die haushaltsleitenden Organe gemäß § 6 BHG 2013 und die haushaltsführenden Stellen gemäß § 7 BHG 2013.