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Fassungsvergleich zu Rücklagen-Richtlinien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rücklagen-Richtlinien 1
§ 6neu
in Kraft ab 28.12.2012 · idF BGBl. II Nr. 510/2012 § 6↗RIS↗
Rücklagenzuordnung
§ 6.
Rücklagen gemäß BHG 2013 dürfen im Sinne dieser Richtlinien erst verwendet werden, wenn in der jeweiligen Untergliederung die am Ende des Finanzjahres 2012 gebildeten Rücklagen gemäß § 121 Abs. 5 bis 7 BHG 2013 auf die entsprechenden Detailbudgets vollständig aufgeteilt wurden.