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Fassungsvergleich zu WFA-UntV××

Änderungen zwischen den Fassungen

WFA-Unternehmen-Verordnung (WFA-UntV) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2013 · idF BGBl. II Nr. 492/2012 § 1↗RIS↗
Gegenstand
§ 1.
(1) Diese Verordnung regelt die Abschätzung der wirtschaftspolitischen Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 BHG 2013.
(2) Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und zur vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013.