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Fassungsvergleich zu WFA-UntV××

Änderungen zwischen den Fassungen

WFA-Unternehmen-Verordnung (WFA-UntV) 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.2013 · idF BGBl. II Nr. 492/2012 § 3↗RIS↗
Vereinfachte Abschätzung
§ 3.
Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob Unternehmen voraussichtlich wesentlich betroffen sind. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen.