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Fassungsvergleich zu BDRV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung (BDRV) 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.03.2013 · idF BGBl. II Nr. 67/2013 § 6↗RIS↗
Außerkrafttreten
§ 6.
(1) Die Verordnung über die Ausstattung von Tankstellen mit Gaspendelleitungen tritt mit dem im § 4 vorgesehenen Zeitpunkt außer Kraft.
(2) Auf Betriebsanlagen gemäß § 5 sind die jeweils in Betracht kommenden Bestimmungen der Verordnung über die Ausstattung von Tankstellen mit Gaspendelleitungen bis spätestens zu den im § 5 genannten Zeitpunkten weiter anzuwenden.