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Fassungsvergleich zu Transparenzdatenbank-Betriebsverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Transparenzdatenbank-Betriebsverordnung 1
§ 4neu
in Kraft ab 12.03.2013 · idF BGBl. II Nr. 72/2013 § 4↗RIS↗
§ 4.
Der Auszug aus der Transparenzportalabfrage (§ 33 TDBG 2012) ist dem Leistungsempfänger zum Download zur Verfügung zu stellen. Die zur Verfügung gestellte Datei ist mit der Amtssignatur gemäß § 19 E-GovG elektronisch zu signieren. Der Download der Datei durch den Leistungsempfänger und deren weitere Verwendung, insbesondere das Abspeichern oder die Übermittlung an einen Dritten, liegen in der Verantwortung des Leistungsempfängers.