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Fassungsvergleich zu IG-L Off-RoadV××

Änderungen zwischen den Fassungen

IG-L Off-RoadV 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.10.2013 · idF BGBl. II Nr. 76/2013 § 5↗RIS↗
Informationen über die räumliche Ausdehnung von IG-L-Sanierungsgebieten
§ 5.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat aktuelle Informationen über die räumliche Ausdehnung von Sanierungsgebieten, in denen § 2 anzuwenden ist, auf der Internetseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.