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Fassungsvergleich zu 45. Nachtrag zum Arzneibuch××

Änderungen zwischen den Fassungen

45. Nachtrag zum Arzneibuch 1
§ 1neu
in Kraft ab 16.05.2013 · idF BGBl. II Nr. 128/2013 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die deutschsprachige Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.4, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.