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Fassungsvergleich zu 45. Nachtrag zum Arzneibuch××

Änderungen zwischen den Fassungen

45. Nachtrag zum Arzneibuch 1
§ 2neu
in Kraft ab 16.05.2013 · idF BGBl. II Nr. 128/2013 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs, siebente Ausgabe 2011, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuchs, die jeweils durch Vorschriften des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.4, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.