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Fassungsvergleich zu Milchquotenzuteilungsverordnung 2013××

Änderungen zwischen den Fassungen

Milchquotenzuteilungsverordnung 2013 1
§ 6neu
in Kraft ab 24.07.2013 · idF BGBl. II Nr. 217/2013 § 6↗RIS↗
Zuteilung
§ 6.
Die AMA hat über die Anträge auf Zuteilung zu entscheiden und den Milcherzeugern die zugeteilten Quoten für Lieferungen sowie deren repräsentativen Fettgehalt mit Wirksamkeitsbeginn 1. April 2013 mitzuteilen. Die Quoten für Lieferungen sind auf jeweils ganze Zahlen kaufmännisch zu runden.