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Fassungsvergleich zu Strom-NBK-VO××

Änderungen zwischen den Fassungen

Bestimmung näherer Kostenarten gemäß § 59 Abs. 6 Z 6 ElWOG 2010 (Strom-NBK-VO) 1
§ 1neu
in Kraft ab 19.09.2013 · idF BGBl. II Nr. 273/2013 § 1↗RIS↗
Regelungsgegenstand
§ 1.
Diese Verordnung bestimmt die näheren Kostenarten der nicht beeinflussbaren Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Zuge von Ausgliederungen, welche dem Grunde nach zum Zeitpunkt der Vollliberalisierung des Elektrizitätsmarktes mit 1. Oktober 2001 bestanden haben.