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Fassungsvergleich zu Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.01.2014 · idF BGBl. II Nr. 496/2013 § 3↗RIS↗
Art der Erhebung, Periodizität, Kontinuität
§ 3.
Die Erhebung der Daten gemäß § 2 ist im Jahr 2014 in jedem Kalenderquartal in Form von Zusatzfragen gemeinsam mit der statistischen Erhebung gemäß der Erwerbs- und Wohnungsstatistikverordnung 2010 durchzuführen.