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Fassungsvergleich zu Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen im Jahr 2014 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.01.2014 · idF BGBl. II Nr. 496/2013 § 6↗RIS↗
Kostenersatz
§ 6.
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat der Bundesanstalt den mit der Erhebung der Merkmale gemäß § 2 verbundenen Mehraufwand mit einem pauschalen Kostenersatz von 31 250 Euro spätestens nach Veröffentlichung der Hauptergebnisse abzugelten.