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Norm
Festlegung der Kennzeichnung von Grenzübergangsstellen
Fassungen
§ 4 Festlegung der Kennzeichnung von Grenzübergangsstellen
BGBl
§ 4 Festlegung der Kennzeichnung von Grenzübergangsstellen
Judikatur
§ 4 Festlegung der Kennzeichnung von Grenzübergangsstellen
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Fassungsvergleich zu
Festlegung der Kennzeichnung von Grenzübergangsstellen
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 4
neu
in Kraft ab 01.01.2014 · idF
BGBl. II Nr. 509/2013
§ 4↗
RIS↗
Inkrafttreten
§ 4.
Diese Verordnung samt Anlagen tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.