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Fassungsvergleich zu Aussehen und Art des Tragens des Anerkennungszeichens××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aussehen und Art des Tragens des Anerkennungszeichens 1
§ 1neu
in Kraft ab 07.02.2014 · idF BGBl. II Nr. 22/2014 § 1↗RIS↗
§ 1.
Das Anerkennungszeichen ist nach der in der Anlage enthaltenen Beschreibung zu gestalten.