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Fassungsvergleich zu Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung gemäß § 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung gemäß § 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.03.2014 · idF BGBl. II Nr. 39/2014 § 3↗RIS↗
Aufbereitung der Verwaltungsakten
§ 3.
Der Bundesminister für Inneres bereitet den Verwaltungsakt unter Berücksichtigung der eingelangten Stellungnahmen gemäß § 2 Abs. 4 beschlussreif auf und erstellt für die Beschlussfassung der Bundesregierung eine entsprechend begründete Empfehlung.