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Fassungsvergleich zu Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung gemäß § 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung gemäß § 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.03.2014 · idF BGBl. II Nr. 39/2014 § 6↗RIS↗
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 6.
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.