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Fassungsvergleich zu PSA-V××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.05.2014 · idF BGBl. II Nr. 77/2014 § 1↗RIS↗
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.
(1) Diese Verordnung gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen.
(2) Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten auch für persönliche Schutzausrüstungen, die nach anderen Arbeitnehmerschutzvorschriften zur Verfügung zu stellen sind.