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Fassungsvergleich zu Übertragung von Dienstrechtsangelegenheiten der Beamten an Bundesmuseen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übertragung von Dienstrechtsangelegenheiten der Beamten an Bundesmuseen 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.08.2014 · idF BGBl. II Nr. 186/2014 § 3↗RIS↗
§ 3.
Die Verordnung tritt mit 1. August 2014 in Kraft. In der Zuständigkeit in den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits anhängigen Angelegenheiten gemäß § 1 Abs. 1 tritt keine Änderung ein.