Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu HBI-Bundesholdinggesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

HBI-Bundesholdinggesetz 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.08.2014 · idF BGBl. I Nr. 51/2014 § 2↗RIS↗
Festlegung des Unternehmensgegenstandes
§ 2.
(1) Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft besteht in der Verwaltung und bestmöglichen Verwertung der Anteile an der HBI.
(2) Der Bund hat die Finanzierung von Maßnahmen gemäß Abs. 1 sicherzustellen.