Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1neu
Definition
§ 1.
Nitritpökelsalz ist ein ausschließlich aus Salz und Natrium- oder Kaliumnitrit bestehendes gleichmäßiges Gemisch, das höchstens 0,6 und mindestens 0,4 Hundertteile NaNO2 und/oder KaNO2 (berechnet als NaNO2) enthält.