Änderungen zwischen den Fassungen
Gewährung von Studienbeihilfe für die Zulassung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang
1§ 0↗RIS↗
§ 5neu
Inkrafttreten
§ 5.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Diese Verordnung ist erstmals auf Anträge auf Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2014/15 anzuwenden.