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Fassungsvergleich zu Durchführung von zeitlich begrenzten Sonderstützungsmaßnahmen für Erzeuger von bestimmtem Obst und Gemüse××

Änderungen zwischen den Fassungen

Durchführung von zeitlich begrenzten Sonderstützungsmaßnahmen für Erzeuger von bestimmtem Obst und Gemüse 1
§ 5neu
in Kraft ab 18.08.2014 · idF BGBl. II Nr. 271/2014 § 5↗RIS↗
Vornahme der Kontrollen erster Stufe
§ 5.
Die AMA teilt dem Antragsteller binnen zweier Arbeitstage nach Eingang der Meldung mit, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Vor-Ort-Kontrolle stattfindet.