Änderungen zwischen den Fassungen
Durchführung von zeitlich begrenzten Sonderstützungsmaßnahmen für Erzeuger von bestimmtem Obst und Gemüse
1§ 0↗RIS↗
§ 5neu
Vornahme der Kontrollen erster Stufe
§ 5.
Die AMA teilt dem Antragsteller binnen zweier Arbeitstage nach Eingang der Meldung mit, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Vor-Ort-Kontrolle stattfindet.