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Fassungsvergleich zu Postbus-Wendezeiten-Pauschalvergütungs-Verordnung 2015××

Änderungen zwischen den Fassungen

Postbus-Wendezeiten-Pauschalvergütungs-Verordnung 2015 1
§ 4neu
in Kraft ab 01.01.2015 · idF BGBl. II Nr. 319/2014 § 4↗RIS↗
§ 4. Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1.1.2015 in Kraft.
(2) Die Verordnung der Bundesregierung vom 22. Dezember 1981 (BGBl. Nr. 17/1982), mit der die Wochendienstzeit bestimmter Bedienstetengruppen im Bereich der Post- und Telegraphenverwaltung verlängert wird und die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Festsetzung von Pauschalvergütungen für verlängerte Dienstpläne im Bereich der Post- und Telegraphenverwaltung (BGBl. Nr. 471/1991), treten mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.