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Fassungsvergleich zu Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 des BHG 2013××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 des BHG 2013 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.01.2015 · idF BGBl. II Nr. 354/2014 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die in § 7 Abs. 2 des BHG 2013 genannten Aufgaben werden den Leiterinnen oder Leitern der in Ziffer 1 bis 4 genannten nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft übertragen und diese zu haushaltsführenden Stellen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 2 BHG 2013 erklärt:
1. Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen;
2. Burghauptmannschaft Österreich;
3. Bundesmobilienverwaltung;
4. Studienbeihilfenbehörde.