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Norm
Verwendung von flüssigen Biobrennstoffen zur Minderung der Treibhausgasemissionen
Fassungen
§ 3 Verwendung von flüssigen Biobrennstoffen zur Minderung der Treibhausgasemissionen
BGBl
§ 3 Verwendung von flüssigen Biobrennstoffen zur Minderung der Treibhausgasemissionen
Judikatur
§ 3 Verwendung von flüssigen Biobrennstoffen zur Minderung der Treibhausgasemissionen
§ 3 Verwendung von flüssigen Biobrennstoffen zur Minderung der Treibhausgasemissionen
Fassungsvergleich zu
Verwendung von flüssigen Biobrennstoffen zur Minderung der Treibhausgasemissionen
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§ 0↗
RIS↗
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§ 3
neu
in Kraft ab 30.01.2015 · idF
BGBl. II Nr. 15/2015
§ 3↗
RIS↗
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.