Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu B-NastV××

Änderungen zwischen den Fassungen

Nadelstichverordnung Bund ( B-NastV) 1
§ 1neu
in Kraft ab 11.03.2015 · idF BGBl. II Nr. 50/2015 § 1↗RIS↗
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes (B-BSG) in den Bereichen des Krankenhaus- und Gesundheitswesens, des Veterinärwesens sowie in Labors, wenn für die Bediensteten die Gefahr besteht, sich mit scharfen oder spitzen medizinischen Instrumenten zu verletzen.