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Fassungsvergleich zu Section Control-Messstreckenverordnung Flughafen-Fischamend××

Änderungen zwischen den Fassungen

Section Control-Messstreckenverordnung Flughafen-Fischamend 1
§ 1neu
in Kraft ab 25.04.2015 · idF BGBl. II Nr. 85/2015 § 1↗RIS↗
§ 1.
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Wien der A 4 Ost Autobahn der Abschnitt zwischen km 12,0 und km 18,8 festgelegt.